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Einlage Aktiendepot,Depotübertrag auf GmbH,§ 20 EStG

Sachverhalt vereinfacht: 2020: GmbH gab ihrem Allein-Gesellschafter-Geschäftsführer (nachfolgend „GG“) ein verzinsliches Darlehen über 3 Mio. €. GG hat die 3 Mio. € in ein Aktiendepot mit vielen Einzelwerten investiert. Aktueller Depotwert 4 Mio. € Bisher nicht realisierte Kursgewinne somit 1 Mio. € 2021: GG möchte Darlehen 3 Mio. € an GmbH zurückzahlen und überlegt, ob er das mit einer Übertragung des Depots von sich auf die GmbH lösen kann. Darlehenstilgung wären dann 3 Mio. €. Die Differenz zu Depotwert = 1 Mio. € würde er dann gerne der GmbH als verzinsliches Darlehen gewähren. Fragestellung: 1. Übertragung des Depots von GG an GmbH möglich ohne Realisierung von Kursgewinnen? 2. Wenn ja, wer versteuert dann wie die Kursgewinne, wenn GmbH das Aktiendepot in der Zukunft veräußert? 3. Wenn nein, gibt es eine Möglichkeit der erfolgsneutralen Übertragung des Aktiendepots auf die GmbH? 4. Vor-/Nachteile der Darlehensgewährung von 1 Mio. € von GG an GmbH im Vergleich zur Einzahlung in Kapitalrücklage der GmbH?
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