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Sparer-Pauschbetrag,Transaktionskosten

Eine Mandantin hat Aufwendungen für Transaktionskosten. Diese Kosten sind höher als die im Veranlagungsjahr erzielten Einkünfte. Kann der nach dem Abzug der Kosten von den Einkünften aus Kapitalvermögen verbleibende überschießende Betrag in den Verlustvortrag eingestellt werden?
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