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§ 20 EStG,Forderungsausfall,Gesellschafter

Ein Mandant ist mit 100 % an einer GmbH A beteiligt. Diese GmbH A wiederum hält 25 % der Anteile an einer anderen GmbH B. Der Mandant gewährte an GmbH B Darlehen in Höhe von 200 T€ aus seinem Privatvermögen. GmbH B muss nun Insolvenz anmelden. GmbH A kann den Verlust des Beteiligungsbuchwerts von GmbH B wegen § 8b KStG nicht ansetzen. Ist dies zutreffend? Kann der Mandant den Verlust des Darlehens in Höhe von 200 T€, den er an GmbH B direkt aus seinem Privatvermögen gegeben hat, gemäß § 17 EStG im Rahmen seiner privaten Steuererklärung als Verlust geltend machen?
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