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Gesellschafterdarlehen,Umwandlung in Kapitalrücklage,Bewertung

Es geht um eine GmbH, die wirtschaftlich nicht so gut da steht. Die Gesellschafter sind eine A-eG und eine B-GmbH. Um das Eigenkapital zu stärken, ist kurz vor Ende 2018 ein Gesellschafterbeschluss gefasst worden, hingegebene Gesellschafterdarlehen (2,5 Mio. gesamt) von A und B teilweise in eine Kapitalrücklage (130 T€) umzuwandeln. Es besteht dadurch keine Überschuldung mehr, aber das Stammkapital ist über die Hälfte aufgebraucht durch den Jahresverlust 2018. Es gibt Grundstücke in der Gesellschaft, die stille Reserven beinhalten.Frage: 1. Wenn die stillen Reserven diese Umwandlung von 130 T€ decken, ist ein steuerneutraler Passivtausch einfach möglich? Ist noch irgendetwas zu beachten (Handelsbilanz/steuerlich)? 2. Wenn stille Reserven das Gesellschafterdarlehen nur zum Teil decken, wie muss die Umsetzung steuerlich und buchhalterisch erfolgen? 3. Die Bilanz der Gesellschafter ist schon fertig, so dass sich eine andere Gestaltung (Forderungsverzicht o.Ä.) nicht mehr umsetzen ließe. Haben Sie noch weitere Hinweise/Ideen? 
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