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An einer Partnerschaftgesellschaft sind A und B zu je 50 % beteiligt. Neben dem Gesellschaftsvermögen besteht für jeden Gesellschafter Sonder-Betriebsvermögen. Hier sind die persönlichen Fahrzeuge aktiviert und vor allem sind hier Darlehen passiviert, welche zur Finanzierung von Anlagevermögen innerhalb des Gesellschaftsvermögens der Partnerschaftgesellschaft eingesetzt worden sind. Es ist beabsichtigt, die Partnerschaftsgesellschaft in eine GmbH steuerneutral umzuwandeln.Wie ist das Sonder-BV zu behandeln, wenn die Fahrzeuge nicht in die neue GmbH eingebracht werden sollen?Werden aus den verbleibenden Darlehen im Sonder-BV Verbindlichkeiten der GmbH?Welche Wertansätze sind zu wählen, wenn das gesamte zu übertragende Vermögen bei Einbeziehung der Darlehen aus dem Sonder-BV negativ wird?
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