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Abgabenordnung,Gemeinnützigkeitsstatus Verein,Zahlung Haftungsbeträge

Unser Mandant ist ein gemeinnütziger Verein. Die Gemeinnützigkeit wurde ab dem Jahr 2017 vom Finanzamt bewilligt. Der Verein hat aber bereits im Jahr 2016 irrtümlich Spendenbescheinigungen ausgestellt. Für diese Bescheinigungen ist er in Haftung genommen worden. Die Bezahlung der Haftungsbeträge erfolgte im Jahr 2017 aus dem Vereinsvermögen. Ist dies im Jahr 2017 wieder schädlich für die Gemeinnützigkeit? 
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