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Zwangsgeld,Verrechnung

Finanzamt N setzt gegen M Zwangsgelder zur Abgabe der betrieblichen Steuererklärungen fest (GuE, USt, GewSt). Die Steuererklärungen wurden daraufhin abgegeben. Anschließend verrechnet Finanzamt T die Zwangsgelder des Finanzamtes N mit der Einkommensteuererstattung des M. Ist dies zulässig?
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