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Umsatzsteuer-Organschaft,§§ 43,44 AO,§ 15,17 UStG

Der Einzelunternehmer A hält 100 % der Anteile an der B-GmbH im Betriebsvermögen. Es besteht eine Umsatzsteuer-Organschaft. A ist auch der Geschäftsführer der GmbH. In 5/2017 wurde für die GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet, das bis dato noch läuft. Das Finanzamt hat eine Vorsteuerberichtigung in 5/2017 für alle offenen Verbindlichkeiten der B-GmbH durchgeführt. Hieraus ergibt sich eine Vorsteuer-Rückzahlung von 50.000 EUR an das Finanzamt. A ist Organträger/Umsatzsteuerschuldner und wurde daher ab 2018 verpflichtet, diese Schuld zu begleichen. Kann diese Zahlung im Jahr 2018 als Betriebsausgabe in der Einzelfirma zu 100 % geltend gemacht werden oder aufgrund des Teileinkünfteverfahrens nur zu 60 %? Muss die Zahlung zuerst mit offenen Forderungen (Verrechnungskonto 20.000 EUR) der GmbH verrechnet werden und nur der Rest ist Betriebsaufgabe? Muss die Quote erst feststehen, bevor die Zahlung als Betriebsausgabe gebucht werden darf? Die Quote wird annähernd null sein.
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