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Grundsteuer,Festsetzung,Verjährung

Unsere Mandantin hat jetzt für ein privates Grundstück folgende Bescheide bekommen:Einheitswertbescheid Nachfeststellung auf den 01.01.2017, Grundsteuermessbescheid Nachveranlagung auf den 01.01.2017, Grundsteuerbescheid vom 05.04.2019Frage: Darf die Grundsteuer noch rückwirkend ab 2017 erhoben werden?Das Grundstück gehört unserer Mandantin seit 2003, bisher wurde noch keine Grundsteuer erhoben.
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