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Fahrzeuggestellung AN,Fahrtkostenzuschuss,§ 1 Abs. 1 Nr. 3 SvEV

Arbeitnehmer X: Gestellung Pkw, Privatnutzung erlaubtGeldwerter Vorteil (1-%-Methode) 1 % von 36.300 €Fahrten Wohnung/Arbeitsstätte 31 km (Nutzung nachgewiesen: 19 Tage mtl.)Unsere Abrechnung lautet:1 % = 363,00 € steuer- und sozialversicherungspflichtiger lfd. LohnFahrten Whg./Ast = 160,89 € steuer- und sozialversicherungsplichtiger lfd. LohnFahrten Whg./Ast = 176,70 € pauschalversteuerter und soziaklversicherungsfreier Lohn Ist die Abrechnung so korrekt?Lohnsteuerlich gesehen ja? Wenn Arbeitstage nachgewiesen werden können!Sozialversicherungsrechtlich pauschal versteuert, dann sozialversicherungsfrei?Oder müssen wir die Abrechnung korrigieren? Wenn ja, welche gesetzlichen Regelungen/Vorschriften greifen hier?Wir bitten um Ihre Taxpertise.
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