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Stimmrechtsverteilung,Stimmrechte eigener Geschäftsanteile

An einer GmbH sind beteiligt A (40 %), B (30 %), C (10 %) und 20 % sind eigene Anteile der GmbH. A ist Geschäftsführer der GmbH. Besondere Beschlussfassungsvereinbarungen gibt es nicht.1. Nimmt die GmbH auch an Beschlüssen teil?2. Hat A durch diese Konstellation die Möglichkeit, die Gesellschaft zu beherrschen?
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