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Erstattung,Erwerbsschaden,Arbeitgeberanteil Sozialversicherung

Wenn eine Versicherung für einen Unfallschaden einen Erwerbsschaden reguliert und gleichzeitig auch den Arbeitgeberanteil für die Rentenversicherung aufgrund des Erwerbsschadens an den Geschädigten auszahlt, handelt es sich dann um eine Entschädigung im Sinne des § 24 Abs. 1 Nummer 1a EStG, die steuerpflichtig ist, oder ist der Arbeitgeberanteil, da dieser sonst im Rahmen des § 3 EStG steuerfrei wäre, auch im Rahmen der Entschädigung steuerfrei? Vielen Dank. Entschädigung im Sinne des § 24 Abs. 1 Nr. 1a EStG?
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