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Umwandlung GmbH in KG,Fortführung Pensionsrückstellung,Sonderbilanz

Die Mandantin, früher GmbH, hat auf eine (Besitz-)KG verschmolzen. Die GmbH hatte eine Pensionsrückstellung für den Geschäftsführer und seinen Vater (früher GF) bilanziert. Die Pensionszusage an den Vater befindet sich bereits in der Auszahlungsphase. Die Bayerische Versicherungskammer hat für den Verschmelzungsstichtag 31.12.2017 ein „Spezialgutachten“ mit der entsprechenden Aufteilung der Anwartschaft des Geschäftsführers (Sohn) gefertigt. Die Aufteilung des bisherigen steuerlichen Wertes von TEURO 71 zum 31.12.2017 ist geändert in TEURO 76 und TEURO 59. Die Differenz von TEURO 17 ist in der erstmalig zu erstellenden Sonderbilanz des GF zum 01.01.2018 zu aktivieren. Meines Erachtens ist die Aktivierung in der Sonderbilanz erfolgswirksam vorzunehmen. Ist diese Auffassung richtig?
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