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Vertragsabschluss,Steuerberater,§ 611 BGB

Ein potentieller Mandant fragt beim Steuerberater einen Termin für ein Telefongespräch an, um sich in Bezug auf den Erwerb einer Immobilie aus steuerlicher Sicht beraten zu lassen.Steuerberater schreibt eine E-Mail mit einem Terminvorschlag und sagt, dass das Telefonat sowie die anschließende Zusammenfassung des Gespräches mit 200 EUR netto pro Std. in 15-Minutenabständen abgerechnet werden. Der Mandant vereinbart auf die E-Mail einen Termin. Es wird keine separate Vergütungsvereinbarung unterschrieben. Nach dem Telefonat und einer schriftlichen Zusammenfassung durch den Steuerberater wird eine Rechnung über 200 EUR für 1 Std. erstellt. Der Mandant weigert sich, die Rechnung zu bezahlen, weil seiner Meinung nach kein Vertrag zustande gekommen ist, die 1 Std. unangemessen hoch wäre für 15 Minuten Telefongespräch (die Nacharbeit hätte keine 45 Minuten sein dürfen und auch nicht zu dem Stundensatz in Höhe von 200 EUR).Hat der Mandant recht?Ist kein Vertrag zustande gekommen?Auch nicht durch konkludentes Handeln?Kann er die gebrauchte Zeit und die Honorarhöhe anzweifeln?
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