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Bilanzierung Darlehen,Verwendungszweck

Bei meinem Mandanten besteht eine Betriebsaufspatlung: Es ist eine Betriebs-GmbH (Einmann GmbH), die die Maschinen und den Fuhrpark anmietet von dem Einzelunternehmen des Inhabers, der auch Alleingesellschafter der GmbH ist.Mein Mandant baut in diesem Jahr eine neue Betriebshalle im Einzelunternehmen und wird diese nach Fertigstellung an die GmbH verpachten.Mein Mandant bekommt von der LfA Förderbank Bayern ein günstiges Darlehen unter der Auflage, dass als Darlehensnehmer die Betriebs-GmbH und der Einzelunternehmer im Vertrag stehen.Meine Frage: Das Darlehen muss ja in dem Einzelunternehmen als Verbindlichkeit bilanziert werden. Ist dies auch möglich, wenn im Darlehensvertrag als der Name des Darlehensnehmers die Betriebs-GmbH und der Einzelunternehmer genannt sind? Sollte man hier eventuell einen weiteren Darlehensvertrag zwischen GmbH und Einzelunternehmen schließen?
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