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Investitionszuschüsse,Wahlrecht

Unsere Mandantin hat in den Jahren 2016 und 2017 Investitionszuschüsse der Thüringer Aufbaubank nicht direkt als Erträge gebucht, sondern in einem Sonderposten für Investitionszuschüsse erfasst, der entsprechend der AfA jährlich aufgelöst wird.Frage 1: Ist dies aktuell in Handels- und Steuerbilanz noch zulässig?Frage 2: Kann man für neue Zuschüsse für unterschiedlich bezuschusste Wirtschaftsgüter wählen, ob sie als Ertrag oder in einem Sonderposten zu erfassen sind?
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