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Verzicht auf Pensionszusage

Mein Mandant A führt heute das Unternehmen seines bereits verstorbenen Vaters fort.Es bestand eine ABC GmbH mit dem Vater meines Mandanten als Alleingesellschafter-Geschäftsführer. Die Anteile der GmbH wurden im Herbst 2007 unentgeltlich an den Sohn übertragen. Die GmbH wurde im Folgenden zum 01.01.2008 in ein Einzelunternehmen durch den Sohn umgewandelt. Zu Zeiten der bestehenden GmbH erteilte sich der Vater eine unverfallbare Pensionszusage. Ebenso enthalten war eine Witwenversorgung.Der Vater erhielt bereits im Jahr 2007 Versorgungsbezüge aus der GmbH. Er ist im Jahr 2010 verstorben. Seit diesem Zeitpunkt erhält die Stiefmutter des A (A ist kein Adoptivkind) die Witwenversorgung.Das Unternehmen ist aktuell in einer wirtschaftlichen Schieflage. Die Stiefmutter des A wäre bereit, auf die Pension gegen Abfindungszahlung zu 50 % des Barwertes zu verzichten.Hierdurch würde es zur steuerverhafteten Auflösung der Rückstellung kommen. Die Witwe handelt aus eigenen wirtschaftlichen Gründen, da ihr die Lage des Unternehmens bekannt ist.Führt der Verzicht auf die Pensionsleistung unter Abfindung mit nur 50 % (oder weniger) des Barwertes auch zu fiktivem Arbeitslohn (bei der Witwe) in Höhe des vollen Barwertes bei der Witwe?
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