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gemeinnützige Stiftung,§ 14 AO

Eine gemeinnützige Stiftung mit dem Zweck Förderung von Forschung und Entwicklung in interdiziplinärer Zusammenarbeit mit Kliniken und Universitäten sowie der Entwicklung von Hilfen für die Eingliederung Behinderter in das Berufs- und Privatleben fördert verschiedene Kooperationsprojekte zur Erreichung der genannten Stiftungsszwecke.Bei der Vermarktung der Forschungsergebnisse durch einen Dritten soll die Stiftung an den Verwertungsergebnissen mitbeteiligt werden. Die Stiftung hat keine eigenen Rechte zur Verwertung.Wie sind die Verwertungsergebnisse steuerlich zu behandeln?Kann sich die Stiftung an Kosten zur Patenterlangung (Anwaltskosten etc.), ohne den Status der Gemeinnützigkeit zu gefährden, beteiligen?
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