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Pensionszusage,Abfindungszahlung

Sachverhalt:Ein ausgeschiedender Gesellschafter/Geschäftsführer soll seine Pension als Einmalbetrag gezahlt bekommen. Vertragliche Voraussetzungen liegen vor. Berechnung anhand Gutachten nach Heubeck mit einem Rechnungszins von 3,02 % ergibt am Bsp. 80.000 €.Im Gutachten ist eine weitere Ermittlung mit einem Rechnungszins von 2,21 % unter Bezug auf § 253 (6) HGB in Höhe von 88.000 €, wobei die Differenz der Ausschüttungssperre unterliegt.Fragestellung: Auf welchen Betrag besteht ein Anspruch und unter welchen Voraussetzungen kann der höhere Betrag ausgezahlt werden?
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