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Wechsel der Steuerschuldnerschaft,Bauabzugsteuer

Eine GmbH & Co. KG errichtet auf einem fremden Dach eine Photovoltaikanlage. Sie saniert die Dachfläche und erhält als Gegenleistung die Dachfläche zur Nutzung. Für die Dachsanierung bedient sie sich fremder Baufirmen.1. Frage: Wird die GmbH & Co. KG durch die einmalige Erbringung einer Bauleistung (Sanierung des Dachs) Bauleistende im Sinne des § 13b UStG und müsste sie in der Konsequenz Steuerschuldner der Umsatzsteuer für die Fremdleistungen der Dachsanierung werden?2. Frage: Die GmbH & Co. KG erbringt eine Bauleistung im Sinne der Vorschrift des § 48b EStG an den Verpächter der Dachfläche. Es fließt durch die vereinbarte Verrechnung mit Pacht kein Geld. Muss der Verpächter 15 % der Auftragssumme nach § 48b EStG an das Finanzamt abführen, wenn die GmbH & Co. KG nicht über eine Freistellungsbescheinigung verfügt?
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