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Zertifizerungsleistung Verein,Zweckbetrieb,wirtsch. Geschäftsbetrieb,§ 65 AO

Folgender Sachverhalt ist gegeben:Ein wegen Förderung von Wissenschaft und Forschung als gemeinnützig anerkannter Verein erfüllt seine Satzungszwecke unter anderem durch die Veranstaltung von Weiter- und Fortbildungsmaßnahmen. Die angebotenen Kurse sind dem Zweckbetrieb des Vereins zuzuordnen. Nun besteht seitens anderer Anbieter das Interesse, – eigene – Kurse auf Grundlage der vom Verein erarbeiteten Curriculen (Fachinhalte, Vorgaben etc.) durchzuführen. Diese Kurse sollen vorab vom Verein zertifiziert werden und dann durch den Anbieter mit Hinweis darauf angeboten werden, dass es sich um einen von der Gesellschaft zertifizierten Weiterbildungskurs handelt. Für die Zertifizierung möchte der Verein eine Gebühr von 150 € pro Kurs erheben.Sind die Einnahmen aus dieser Zertifizierung beim Verein ebenfalls dem begünstigten Zweckbetrieb zuzuordnen, da es den Satzungszwecken der Gesellschaft dient, dass ihre Lehrinhalte möglichst weit verbreitet und angewandt werden? Oder liegen Einnahmen des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs vor, da die Zertifizierung der Kurse anderer Anbieter durch den Verein nicht als für die Erfüllung der Satzugszwecke unbedingt und unmittelbar nötig anzusehen wäre?
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