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Bilanzierung Lebensversicherung

Ich bitte Sie hiermit um eine gutachterliche Stellungnahme zu dem nachfolgenden Sachverhalt:Unsere Mandantin ist eine GmbH & Co. KG. Im Jahr 2018 hat sie eine höheren Betrag als Einmalzahlung in eine Lebensversicherung gezahlt. Versicherungsnehmer ist unsere Mandantin selbst. Versicherte Person ist ein Gesellschafter der GmbH & Co. KG.Der Versicherungsbeginn ist der 01.12.2018. Beginn der Rentenzahlung ist der 01.12.2030. Entnahmen und Zuzahlungen in die Versicherung sind jederzeit möglich. Die Mindestlaufzeit beträgt zwölf Jahre. Auszahlung als Rente oder Einmalzahlung möglich.Folgende Fragen:a) Ist die Versicherung im Betriebsvermögen der GmbH & Co. KG zu bilanzieren? Wenn ja, im Anlage- oder im Umlaufvermögen?b) Falls eine Bilanzierung erfolgt, wie ist die Lebensversicherung zum Bilanzstichtag handelsrechtlich und steuerrechtlich zu bewerten (Aktivwert, Zeitwert)?c) Welche Folgen ergeben sich für den Gesellschafter als versicherte Person (Gewinnvorab, Sondervergütung)?d) Kann der betriebliche Zweck Finanzierung/Geldanlage den privaten Zweck Altersversorgung des Gesellschafters überlagern und somit die betriebliche Veranlassung der Zahlung des Einmalbetrages gegeben sein?
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