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Going-Concern-Prämisse,Insolvenzverfahren

Für unsere Mandantin, eine GmbH, wurde am 01.03.2019 vom Amtsgericht die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beschlossen.Wir wurden nun vom Insolvenzverwalter mit der Erstellung des Jahresabschlusses 2017 beauftragt.Für uns stellt sich nun die Frage, ob wir für das Jahr 2017 noch nach dem going-concern-Prinzip bilanzieren können oder ob wir bereits zu Gutachterwerten bzw. Zerschlagungswerten bilanzieren müssen.
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