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Pensionsrückstellung in Auszahlungsphase,Versicherungsmathematisches Gutachten

Die Pensionszusage einer GmbH an ihren Gesellschafter-Geschäftsführer ist am 30.11.2018 zuteilungsreif geworden. Bezüglich des bilanziellen Vorgehens ergibt sich für uns die folgende Rückfrage:Wie erfolgt die Bewertung der Pensions-Rückstellung ab Zahlungsbeginn der Versorgungsleistungen? Sind weiterhin versicherungsmathematische Gutachten erforderlich, ist u.U. § 14 BewG anzuwenden oder wird die Rückstellung mit ihrem letzten Betrag (Bewertungsstichtag dann der 30.11.2018?) „eingefroren“ und ausschließlich durch die Zahlung der monatlichen Versorgungsleistung abgeschmolzen?
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