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Überlassung,E-Bike

Bei unserem Mandanten arbeitet eine Frau, die gerne im Rahmen der Entgeltumwandlung zwei E-Bikes gestellt bekommen möchte. Eines ist für sie und eins für ihren Mann. Gibt es hier ein Problem? Wie wäre es, wenn sie die zwei Bikes zusätzlich zum bisher geschuldeten Gehalt bekäme? Gibt es dann Probleme mit der Steuerfreiheit?
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