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Tantieme,Umwandlung in Darlehen,Fälligkeit Lohnsteuer

Gesellschafter-Geschäftsführer hat Gehalt TEUR 15 monatlich. Tantieme i.H.v. TEUR 60 wurde der Gesellschaft mit Feststellung des Jahresabschlusses 2016 als Darlehen über drei Jahre gewährt, da zwischenzeitlich größere finanzielle Schwierigkeiten der GmbH eingetreten sind (die Feststellung und darin die Darlehensgewährung war im Dezember 2017). Nun ist Lohnsteuerprüfung.Grundsätzlich gilt ja Fälligkeit mit Feststellung Jahresabschluss. Laut BFH v. 3.2.2011 waren drei Monate nach Feststellung ok, da die Gesellschaft unter gewissen Umständen Zeit braucht, die erforderliche Liquidität herzustellen. Haben Sie Urteile oder andere Literaturmeinungen, auf deren Grundlage eine Umwandlung der Tantieme in ein Darlehen (also brutto ohne Abführung Lohnsteuer) möglich ist/war?
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