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Aktienvergütungsmodelle,reverse vesting,stock options

Ein Mandant bekommt von seiner Firma Aktienoptionen angeboten, allerdings in Form des reverse vesting. Er bekommt somit von Beginn an alle Rechte an der Aktienoption und die Firma hat zu Beginn das volle Recht, diese Optionen zurückzukaufen. Das Rückkaufrecht schmilzt mit der zunehmenden Betriebszugehörigkeit ab. Bei normalen Aktienoptionen erfolgt die Besteuerung bei Ausübung der Option. Hier wird die Option ja sofort ausgeübt, kann aber vom Arbeitgeber durch Rückkauf revidiert werden. Wie wird das reverse vesting besteuert? Wie werden Rückkäufe durch den Arbeitgeber steuerlich behandelt?
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