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110 EUR,Betriebsveranstaltung,SV

Unser Mandant möchte ein Sommerfest veranstalten, zu dem sowohl Kunden als auch Mitarbeiter eingeladen werden sollen. Seine Mitarbeiter sind ausschließlich Minijobber.Der Kundenstamm wird nicht offen und allgemein eingeladen, sondern es werden direkt Einladungen verschickt.Er wird eine Liste führen über die ausgesprochenen Einladungen, über die Zusagen und letztendlich über die Teilnehmer.Was muss er aus steuerlicher Sicht beachten?Sind die gesamten Kosten der Veranstaltung als Betriebsausgaben abzugsfähig?Ist die Teilnahme der Minijobber an der Betriebsveranstaltung schädlich in Bezug auf die Minijobgrenze von 450,00 Euro?Muss der Betrag, der auf die Kundenteilnehmer entfällt, evtl. pauschal lohnversteuert werden oder gibt es hier Freibeträge/Freigrenzen?
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