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Pauschalierungsvorschrift,§ 1 Abs. 1 Nr. 2 SVEV,40 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG,Sozialversicherungsfreiheit

SachverhaltDer Mandant möchte für alle Arbeitnehmer eine Zusatz-KV abschließen. Bei den meisten Arbeitnehmern kann der Beitrag als Sachbezug behandelt werden.Bei einigen Arbeitnehmern stellt diese Zusatz-Versicherung jedoch Arbeitslohn dar, der sowohl steuerpflichtig als auch sozialversicherungspflichtig ist. Jedoch sollen die Arbeitnehmer nicht zusätzlich belastet werden.Bezüglich der Lohnsteuer könnte die Pauschalversteuerung angewandt werden.Fragen1. Gibt es eine Möglichkeit für den Mandanten als Arbeitgeber, die spezifischen Sozialversicherungsbeiträge, die auf den Beitrag zur Zusatz-KV anfallen, für die Arbeitnehmer zu übernehmen? 2. Gibt es andere Möglichkeiten, die im obigen Sachverhalt noch nicht dargestellt wurden, um die Mehrbelastung für die Arbeitnehmer zu verhindern?
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