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Abfindung Pension,Ratenzahlung,§ 34 Abs.1 EStG

In der Versorgungszusage aus dem Jahr 2002 eines Gesellschafter-Geschäftsführers (Beteiligung 100 % an der GmbH) wurde vereinbart, dass die Versorgungsleistung mit dem 60. Lebensjahr in einem Einmalbetrag oder bei späterem Ausscheiden in drei Jahresraten ausbezahlt wird.Ist es in den Fällen der Einmalzahlung oder der Ratenzahlung der Kapitalleistung möglich, die Fünftel-Regelung nach § 34 Abs. 1 EStG in der Einkommensteuer zu beanspruchen, oder unterliegen diese dem regulären Steuersatz?
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