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Zuzahlung,Pkw,Kfz

Unser Mandant möchte seinem Arbeitnehmer einen Pkw überlassen.Nach der 1-%-Methode + 0,03 % vom BLP für Fahrten-Wohnung-Arbeitsstätte ergibt sich einen Bezugswert von € 300 monatlich.Der Arbeitnehmer übernimmt seine Benzinkosten selbst in Höhe von ca. 300 €, so dass es nach der neuen Rechtsprechung zu keiner privaten Kfz-Versteuerung kommt, da das Nutzungsentgelt angerechnet wird.Kann der Arbeitnehmer zusätzlich noch in seiner Einkommensteuererklärung Werbungskosten für Fahrten – AT geltend machen? 
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