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Grenze,Freigrenze

Mandant gibt an seine Mitarbeiter monatlich einen Tankgutschein in Höhe von 40 € aus. Die Mitarbeiter können somit an einer Tankstelle ihrer Wahl tanken und reichen anschließend die Quittung beim Arbeitgeber ein. Die Quittung und der zurückgegebene Tankgutschein werden verbunden und beim Arbeitgeber abgelegt. Über die Lohnabrechnung erfolgt dann eine Auszahlung von 40 Euro.Die Mitarbeiter tanken in der Regel für mehr als 40 Euro, z.B. für 60 Euro, weil der Tank komplett gefüllt wird. Erstattet werden aber losgelöst von der Quittung immer nur 40 Euro.Frage: Ist die höhere Quittung schädlich für die Freigrenze von 40 Euro?
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