Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Nachzahlung Lohn,Sonstige Bezüge im Folgejahr,§ 39b EStG

Mit Vergleich vor dem Arbeitsgericht im Februar 2019 wurde ein Arbeitsverhältnis zum 30.11.2018 als beendet anerkannt (Kündigung 4.9.2018). Es werden detaillierte laufende Bezüge für September bis November 2018 im Vergleich geregelt. Der Zufluss der Bezüge, keine Abfindung, insgesamt 11.195,53 €, erfolgte im März 2019. Der Arbeitnehmer hat die Steuerklasse 1, zwei Kinder und ist evangelisch. Fragen: 1) Ist die Lohnsteuer-Jahrestabelle 2019 zugrunde zu legen?2) Wenn ja: Es ergibt sich kein Steuerabzug. Hat der Arbeitgeber ein Lohnsteuer-Haftungsrisiko?3) Wenn ja: Spielt es eine Rolle, dass sowohl der Arbeitnehmer als auch das Lohnsteuer-Finanzamt darauf aufmerksam gemacht wurden, dass es beim Arbeitnehmer zu einer Steuernachzahlung im Veranlagungsverfahren kommen kann?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen