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Wettbewerbsverbot,Abfindungszahlung,§ 14 Abs. 1 SGB IV

Der angestellte Gesellschafter-Geschäftsführer D (SV-pflichtig, privatversichert) scheidet zum 15.04.2019 aus der GmbH E aus.Bis 31.08.2019, d.h. während des vertraglich vereinbarten nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes, erhält D von E monatlich eine Karenzentschädigung in Höhe von 50 % des zuletzt bezogenen Gehaltes.a) Ist D zum 15.04.2019 oder zum 31.08.2019 abzumelden?b) Ist diese Karenzentschädigung über das monatliche Gehalt abzurechnen?c) Wie ist die Karenzentschädigung steuerlich zu behandeln?d) Wie ist die Karenzentschädigung SV-rechtlich zu behandeln?
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