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Beschäftigung ausländische Studenten,Semesterferien,§ 39c EStG

Ein Mandant beschäftigt für drei Monate einen ausländischen Studenten. Dieser Student studiert in Serbien und kommt nur für diese Ferienbeschäftigung für drei Monate nach Deutschland. Es wurde eine Bescheinigung der Agentur für Arbeit „Ferienbeschäftigung für ausländische Studierende“ vorgelegt. Der Arbeitgeber kümmert sich auch um die Unterkunft.Wie ist der Arbeitnehmer lohnsteuerlich zu behandeln? Muss er eine deutsche Steueridentifikationsnummer beantragen oder wird er schlicht ohne Id. auf Steuerklasse 6 abgerechnet? Oder fällt gar keine Lohnsteuer an?
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