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Zahlungen Arbeitgeber,Versicherungen Sachlohn,Arbeitnehmer § 8 Abs. 2 EStG

Nach der Entscheidung des BFH vom 7.6.2018, VI R 13/16 können Versicherungsbeiträge zugunsten von Arbeitnehmern Sachlohn sein. Sachlohn liegt danach vor, wenn der Arbeitnehmer aufgrund seines Arbeitsvertrags vom Arbeitgeber ausschließlich Versicherungsschutz und nicht auch eine Geldzahlung verlangen kann.Wird die Rechtsprechung inzwischen von der Finanzverwaltung speziell auf Versicherungsbeiträge angewandt? Wenn aktuell noch nicht – ist eine zukünftige Änderung der betroffenen steuerlichen Vorschriften geplant?
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