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Pauschalierung,37b EStG,Zuwendung

Sachverhalt:Mandant (Werbeagentur) bekommt den Auftrag, eine Werbekampagne für Tourismus in Land X zu gestalten. Hierzu lädt Land X Journalisten für eine zweiwöchige Reise ein, um Eindrücke zu sammeln. Im Anschluss erscheinen Artikel über das Land in diversen Fachzeitschriften. Die Vermittlung und Bezahlung der Journalisten übernimmt der Mandant (Werbeagentur), die Kosten (Flug, Unterbringung, Verpflegung etc.) für die zweiwöchige Reise trägt im vollen Umfang Land X.Frage:Fällt die unentgeltliche Durchführung der Reise unter die Bestimmungen des § 37b EStG? Unseres Erachtens hat unser Mandant diesen Sachverhalt steuerlich nicht zu würdigen, da der Werbeagentur keinerlei Kosten für die Reise entstehen.
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