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Doppelte Haushaltsführung,Gestellung Wohnung,Eintragungen auf Lohnsteuerbescheinigung § 41b EStG

GmbH-Geschäftsführer (nicht Gesellschafter) wohnt 250 km von dem Sitz der GmbH entfernt.Er ist drei Tage die Woche am Sitz der Gesellschaft beschäftigt, den Rest der Woche auf Kundenbesuchen national und international oder im Homeoffice.Er hat einen Firmenwagen mit 1-%-Regelung und bekommt für die Arbeitstage bei der Firma eine Unterkunft (möbliertes Zimmer mit Etagenbad, und Etagenküche, keine abgeschlossene Wohnung) im Firmengebäude kostenfrei gestellt.Ist es richtig, dassa) die kostenfreie Überlassung der Unterkunft steuerfrei gem. § 3 Nr. 16 EStG erfolgen kann? Meines Erachtens kann es keinen Unterschied machen, ob die Firma die Kosten für eine externe Anmietung trägt oder eben eigene Räume kostenfrei zur Verfügung stellt.b) eine Familienheimfahrt pro Woche mit dem Firmenwagen steuerfrei möglich ist (ein zusätzlicher Werbungskostenabzug für Familienheimfahrten anlässlich einer DHHF scheiden dann natürlich aus), § 8 Abs. 2 Satz 5, 2. Halbsatz EStG?c) der geldwerte Vorteil aus der Überlassung der Unterkunft und des Firmenwagens für Zwecke der doppelten Haushaltsführung nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung in Kennziffer 21 zu bescheinigen ist, da keine „steuerfrei gezahlten Vergütungen“ (Auszahlung von Geld) vorliegen, § 41b Abs. 1 Nr. 10 EStG?
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