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Verrechnung Überstundenguthaben,Fortbildungskosten,§ 2 Abs. 2 Nr. 6 LStDV

Ein Mandant möchte einen Teil der Fortbildungskosten seines Mitarbeiters übernehmen und möchte diese Kosten mit den vorhandenen Überstunden verrechnen. Ist dies erlaubt und wie erfolgt die Verrechnung?
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