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Geldwerter Vorteil,PKW,Gestellung

Wird der geldwerte Vorteil (bei uns 1 % BLP Pkw und Fahrten Wohnung/Arbeit), welcher über den Lohn versteuert wird, bei der Berechnung des Mindestlohns (im Jahr 2019: 9,19 €/Stunde) berücksichtigt?In unserem Beispiel soll der Arbeitnehmer, welcher fünf Stunden/Woche arbeitet, insgesamt 100 € Bruttolohn und 300 € geldwerten Vorteil (Pkw-Gestellung) bekommen. Die 100 € würden für den Mindestlohn nicht ausreichen, die Summe von insgesamt 400 € (100 € + 300 €) dagegen ohne Probleme. Bitte auch die Rechtsquelle/Fundstelle nennen.Danke.
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