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Auszahlung Arbeitsentgeltguthaben,Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis,§ 7b SGB IV

Mein Mandant kündigt seinen Job und bekommt die während der letzten zehn Jahre angesparten Zeitwerte, die bisher nicht ausbezahlt wurden, auf einmal ausgezahlt. Es liegt eine nachgelagerte Besteuerung vor für diese angesparten Stundenvergütungen.Meine Fragen:a) Ist die Fünftelregelung hier anzuwenden?b) Muss dafür vom Betrag her nur für diesen Teil der Auszahlung eine Zusammenballung von Einkünften analog BMF vom 24.5.2004 vorliegen, oder ist dies in der Addition mit einer evtl. Abfindung erst gegeben?c) Trifft das BMF-Schreiben vom 24.5.2004 für Entlassungsentschädigungen hier überhaupt zu?d) Wie ist die Besteuerung Ihres Erachtens zu sehen (zur Info: Sozialversicherung fällt auf jeden Fall an).
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