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Gesundheitsprävention durch AG,Zertifizierung von Leistungsangeboten,§ 3 Nr. 34 EStG

Arbeitgeber A ist im Bereich der IT-Dienstleistung tätig. Die Mitarbeiter sind arbeitstäglich nur an ihrem Bildschirmarbeitsplatz tätig.Zur Vorbeugung gesundheitlicher Beeinträchtigungen durch die Bildschirmtätigkeit plant A, den Mitarbeitern 1 x monatlich Massagen am Arbeitsplatz anzubieten. Fragen:1. Welche konkreten Nachweise muss A erbringen, damit die Leistungen unter die Steuerfreiheit des § 3 Nr. 34 EStG fallen? 2. Besteht die Möglichkeit – sofern die Voraussetzungen unter 1. erfüllt werden –, einen Mitarbeiter im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung einzustellen, der die Massagen durchführt?
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