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Finanzamt,Lohnsteuerabführung,§§ 41,41a EStG

Mandant hat zum 01.01.2019 mit einer 100%igen Tochtergesellschaft verschmolzen (upstream-merger), d.h., die Tochter-GmbH (in Baden-Würtemberg) besteht seit dieser Zeit nicht mehr. Der notarielle Verschmelzungsvertrag datierte aus Anfang Februar, die Eintragung ins Handelsregister erfolgte Mitte Februar 2019.Das Finanzamt in Baden-Württemberg hat die Lohnsteuermerkmale der Tochter-GmbH zum Zeitpunkt der Eintragung ins Handelsregister (Mitte Februar) gelöscht. Dieses Finanzamt will von uns für Januar noch eine Lohnsteueranmeldung – jetzt von der Muttergesellschaft – haben, aber nur für die Arbeitnehmer am Standort Baden-Württemberg.Wir sind der Meinung, dass die Lohnsteuer dort abgegeben werden muss, wo sich die Lohnunterlagen befinden, in unserem Fall also beim Finanzamt des Sitzes der Muttergesellschaft.Können Sie uns da weiterhelfen?
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