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Fremdgeschäftsführer,Zuschüsse KV/PV,§ 8 EStG

Ein Arbeitnehmer kommt mit seinen Verdienst über die Jahresentgeltgrenze. Er schließt eine private Krankenversicherung ab.Der Arbeitnehmer ist tätig als Fremdgeschäftsführer einer GmbH, hat an dieser somit keine Beteiligung.Ist die GmbH verpflichtet, einen Zuschuss zur KV/PV zu zahlen?Wenn der Zuschuss zur KV/PV gezahlt wird, ist dieser ein Brutto- oder Nettobezug für den AN?
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