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Krankenzusatzversicherung,Nettolohnoptimierung,§ 8 Abs. 2 EStG

Im Rahmen von Lohnoptimierung möchte unser Mandant seinen Mitarbeitern über einen Gruppenvertrag eine betriebliche Krankenzusatzversicherung anbieten, die er voll bezahlt. Der monatliche Beitrag wird 34,36 € pro Mitarbeiter betragen. Hier stellt sich die Frage, ob dieser Wert mit dem persönlichen Steuersatz des Mitarbeiters versteuert werden muss (34,36 € = Nettolohn, Hochrechnung auf Brutto) und auch voll der Sozialversicherung unterliegt, oder ob der Betrag auch pauschal versteuert werden kann, wenn ja, ist der Bezug dann SV-pflichtig? – Basis für die SV-Beitragspflicht ist netto oder brutto?Der/die Arbeitnehmer erhalten bereits einen Sachbezug i. H. v. 44,00 € steuer-/SV-frei, außerdem bekommen sie Essengutscheine i.H.v. 46,50 € steuer-/SV-frei + 47,55 € pauschal versteuert/SV-frei.
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