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Reisekosten,Verpflegung,Geschäftsführer

Der Alleingesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH erhält lt. Anstellungsvertrag ein Festgehalt und eine Gewinntantieme. Kann die Gesellschaft ihm zusätzlich Reisekosten (z.B. 0,30 EUR km-Pauschale für Fahrten zu Kunden mit seinem privaten Pkw, Verpflegungspauschalen) bezahlen, ohne dass dies im Anstellungsvertrag geregelt ist, oder qualifiziert das Finanzamt dies als verdeckte Gewinnausschüttung?
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