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Lohnsteueraußenprüfung,§ 164 AO

Wir haben eine Kapitalgesellschaft, die von der Betriebsprüfung abschließend bis zum 31.12.2015 geprüft worden ist. Nun beginnt im Jahr 2018 eine Lohnsteuerprüfung, die auch den Zeitraum 2015 noch umfasst. Bei der Betriebsprüfung wurde der Vorbehalt der Nachprüfung aufgehoben. Die Lohnsteueranmeldungen steht kraft Anmeldung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung.Nun stellt sich die Frage, kann die Lohnsteuer des Jahres 2015 noch vollumfänglich geprüft und geändert werden? Wie steht es mit umsatzsteuerlichen Änderungen aus der Lohnsteuerprüfung? Hier ergeben sich Sachverhalte, die umsatzsteuerlich zu berücksichtigen sind für das Jahr 2015. Der Vorbehalt der Nachprüfung für die Umsatzsteuer 2015 wurde nach der Betriebsprüfung aufgehoben.
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