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Jobticket - Steuerfreiheit,Zusätzlichkeitserfordernis,§ 3 Nr. 15 EStG

Mit Wirkung vom 01.01.2019 wurde die Steuerbefreiung für Arbeitgeberleistungen zu den Aufwendungen für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel im Linienverkehr der Arbeitnehmer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte wieder eingeführt. Voraussetzung dafür ist, dass der Arbeitgeber die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbringt.Frage: Wir gehen davon aus, dass für die in der Zeit vor dem 01.01.2019 entsprechenden Arbeitgeberleistungen, die bisher lt. Arbeitsvertrag zusätzlich zum Arbeitslohn gezahlt und durch den Arbeitgeber pauschal versteuert wurden, diese Regelung auch zutrifft. Oder muss in diesen Fällen die pauschale Versteuerung beibehalten werden?
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