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Sachbezug,Fitnessstudio

Der Mandant schließt mit seinem Mitarbeiter einen Vertrag, dass er die Fitnessstudiobeiträge bezahlt, wenn dieser ein Fitnessstudio besucht. Der Arbeitnehmer schließt allerdings den Vertrag mit dem Studio und erhält nur, solange die Mitgliedschaft läuft, einen Betrag von maximal EUR 44,00. Der Betrag sollte als Sachbezug geltend gemacht werden.
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