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Mein Mandant hat die Geschäftsbeziehungen zu einem Vertriebspartner gekündigt und mit diesem für die Zukunft ein Wettbewerbsverbot vereinbart. Für dieses Wettbewerbsverbot erhalt der ehemalige Vertriebspartner eine Einmalzahlung von 9.000 €. Zudem werden Forderungen über 20.000 € meines Mandanten gegen dem Vertriebspartner erlassen. Stellt der Forderungsverzicht eine Gegenleistung für das Wettbewerbsverbot im umsatzsteuerrechtlichen Sinne dar, mit der Folge, dass die Umsatzsteuer nicht berichtigt werden darf (ausbuchen der Forderungen), sondern das mein Mandant eine Rechnung inkl. Vorsteuer über 20.000 € benötigt, um diese mit den offenen Forderungen auszugleichen?
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